Die Beratungsstelle wird in Saarbrücken bei der Arbeitskammer in der Trierer Straße angesiedelt und mit 180.000 Euro jährlich aus Mitteln des saarländischen Wirtschaftsministeriums gefördert. Ihr stehen zwei Vollzeitstellen zur Verfügung, eine Person als Jurist/in mit ausländer- und entsenderechtlichen Erfahrungen, eine Person mit sozialpädagogischen und organisatorischen Kompetenzen.

Rehlinger: „Insbesondere Beschäftigte und Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund aus mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten sind über ihre Rechte zu Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Mutterschutz, Gleichstellung von Frauen und Männern nicht ausreichend informiert. Das führt oft dazu, dass sie legitime Ansprüche nicht geltend machen können. Die Beratungsstelle kann da helfen und Abhilfe schaffen – ganz im Sinn eines modernen, attraktiven Wirtschaftsstandorts.“

Hintergrund:

Seit dem Inkrafttreten der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 verzeichnet das Saarland Wanderungsgewinne. Aus EU-Ländern kamen jährlich zumeist über 2.000 Personen. Für 2015 stieg der Saldo sogar auf rund 4.000. Dabei ist der Wanderungsgewinn aus dem Herkunftsland Rumänien mit knapp 1.400 Personen am stärksten. Es folgen mit weitem Abstand Bulgarien, Italien und Polen.

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