Symbolbild

Vor dem Hintergrund der Insolvenz des Flugunternehmens Germania will der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost  Airlines grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichten, eine Insolvenzversicherung zur Absicherung der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen. 

„Die Insolvenz von Germania ist nicht die erste Pleite einer Fluggesellschaft in letzter Zeit. Ich erinnere an die Insolvenz der Fluggesellschaft Niki und die Air-Berlin-Pleite. In allen Fällen wurden Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt und ihre Interessen bei der Insolvenz nicht angemessen berücksichtigt. Insolvenzen von Flugunternehmen sind seit längerem kein Ausnahmetatbestand mehr. Es steht zu befürchten, dass auch die Germania-Insolvenz nicht die letzte sein wird. Deshalb müssen wir endlich zu einer angemessenen Regelung finden.“

Mit der Pauschalreiserichtlinie habe sich der Verbraucherschutz zwar in Bezug auf die so genannten „verbundenen Leistungen“  verbessert, nicht verbessert habe sich aber der Schutz, wenn Flugreisende ihr Ticket direkt bei dem später insolventen Flugunternehmen gebucht hatten. Im letzteren Fall sei das Geld der Verbraucherinnen und Verbraucher verloren. Es sei nicht vermittelbar, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde.

Jost: „Wir brauchen endlich eine konsequente Regelung, die eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines vorsieht. Anlässlich der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vergangenes Jahr in Saarbrücken haben wir einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wir haben darin die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob bis zu einer europäischen Regelung eine nationale Lösung für eine verpflichtende Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften gefunden werden kann. Wir werden das Thema auf die Tagesordnung der nächsten VSMK setzen. Ich erwarte dann den Bericht des Bundes.“

 

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