Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht weiter geäußert. Der Tatnachweis soll mittels Zeugen und rechtsmedizinischer bzw. psychiatrischer Sachverständigengutachten geführt werden. Der Angeschuldigte wurde am 10.10.2018 festgenommen und zunächst aufgrund Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken in einer psychiatrischen Klinik geschlossen untergebracht, weil Hinweise auf schuldausschließende Umstände vorlagen.

Diese Hinweise bestätigten sich im Zuge der weiteren Ermittlungen nicht, weshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Entscheidungen des Landgerichts Saarbrücken der Unterbringungsbefehl aufgehoben und stattdessen Haftbefehl erlassen wurde. Der Angeschuldigte befindet sich deshalb seit gestern in Untersuchungshaft. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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