Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 23.10.2018 im Verfahren gegen den 29jährigen Deutschen S. und den 19jährigen Deutschen M. wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung Anklage zum Landgericht (Jugendkammer) erhoben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeschuldigten sich am späten Abend des 17.04.2018 über die offene Haustür in den Flur eines Mehrparteienhauses in der Kuchenbergstraße in Wiebelskirchen begeben haben. Dort soll der Angeschuldigte S. mit einem Feuerzeug einen Kinderwagen entzündet haben, worauf es zu einem Vollbrand des Gebäudes gekommen sein soll. 

Der Angeschuldigte M. soll dabei „Schmiere gestanden“ haben. Nach der Brandlegung sollen die Angeschuldigten geflüchtet sein, wobei der Angeschuldigte M. aus dem Hausflur noch ein Fahrrad entwendet haben soll. Zum Tatzeitpunkt hielten sich im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Anwesens 15 Personen auf, von denen 14 durch die Feuerwehr mittels Drehleiter gerettet werden konnten. 

Eine Person kam zu Tode. Während der Rettung über die Drehleiter wurde eine der geretteten Personen, die auch eine Rauchgasintoxikation erlitten hatte, verletzt. Die Angeschuldigten sind geständig. Die Motivation der Tat ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt.

Ursprünglich stand im Raum, der Angeschuldigte S. habe sich rächen wollen, weil in dem betreffenden Anwesen angeblich wohnhafte Personen angeblich ausländischer Herkunft seine Mutter beleidigt hätten. Dies bestreitet der Angeschuldigte S. allerdings. Gesichert erscheint dagegen, dass beide Angeschuldigte hinsichtlich Feuerwehrarbeit sehr interessiert sind. 

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