Was wird neu gefördert:
–      Maßnahmen zur bestands-  und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen
–      Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen (Bestandskontrolle, Lockstoffe, integrierter Pflanzenschutz)
–      Bekämpfung von Schadorganismen durch Auffinden und Aufarbeitung von befallenem Holz oder Herabsetzung der Bruttauglichkeit
–      Anlage von Holzlagerplätzen incl. Miete, Pacht, Ersteinrichtung u.a.m.
–      Wiederherstellung von infolge von Starkregenereignissen beschädigten Waldwegen und der dazugehörigen Anlagen
–      Prävention von Waldbränden
–      Weiterhin wurden die Kostensätze bei der Wiederaufforstungsförderung erhöht, und es wird der Schutz der Naturverjüngung durch den Bau eines Wildschutzzaunes gefördert.

Die kommunalen und privaten Waldbesitzer werden darüber hinaus bei Bedarf in Fragen des Waldschutzes, der Aufarbeitung des Holzes, des Transports, der Lagerung und Vermarktung fachlich beraten. Minister Jost: „Uns ist es wichtig, dass wir allen Waldbesitzern jetzt sagen können: Ihr könnt loslegen, und ihr werdet von uns unterstützt werden.“

Waldbesitzer können sich an folgende Beratungsstellen wenden:

Kontakt- und Beratungsstelle des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Task-Force-Forstschutz@umwelt.saarland.de
Privatwaldberatung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Thomas Reget, Tel.: 0175/2200-815
Stefan Faul, Tel.: 0170/7941636
SaarForst Landesbetrieb
Zentrale: Tel.: 0681/9712-01

Weiter beraten:

–       Waldbesitzerverband für das Saarland:
info@waldbesitzerverband-saarland.de
Britterhof 66679 Losheim am See, Tel.: 06872/2641 oder Mobil: 0170-7824547
–       Forstbetriebsgemeinschaft Saar:
info@fbg-saar.de Ansprechpartner: Michael Konz 06861/790661 oder mobil: 0175/1817789
–       Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald:
info@fbg-saarland.de Ansprechpartner: Tino Hans 0171/4663963

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