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Finanzstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) der saarländischen Landesregierung, Prof. Dr. Ulli Meyer, hat am Freitag (22.02.2019) das neue Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Daten in der Informations- und Kommunikationsstruktur des Landes, das sogenannte Informationssicherheitsgesetz (IT-SiG) und Ergänzungen des E-Government-Gesetzes vorgestellt.

Zum IT-SiG erklärte Ulli Meyer: „Es erfolgen vermehrt Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Behörden und Unternehmen. Das zeigt beispielsweise der Angriff auf den Bundestag oder die jüngst erfolgten Veröffentlichungen von 2,1 Mrd. Zugangsdaten zu Online-Konten. Dies erfordert auch auf Seiten des Landes eine Reaktion, um solche Angriffe abzuwehren, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen und die bei den Behörden gespeicherten Daten von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schützen.“

Laut einem Gutachten der Universität Hannover erzeugen der Einsatz von Angriffserkennungssystemen und die Nachverfolgung von Spuren teilweise Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 GG. Daher wird eine eigene Rechtsgrundlage benötigt. Diese wird mit dem Informationssicherheitsgesetz geschaffen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Zentrale IT-Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung ermächtigt, für die mit dem Landesdatennetz verbundenen Systeme neben den etablierten Systemen wie z.B. Firewalls und Virenscannern weitergehende Maßnahmen durchzuführen. Diese wurden zuvor mit dem Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) abgestimmt. Betroffen sind insbesondere die Überwachung des Netzverkehrs, die Abwehr und Nachverfolgung von Angriffen und die Auswertung dabei anfallender Daten.

Da hierbei teilweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 GG) oder das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG, Artikel 17 Verfassung des Saarlandes) berührt wird, wurde ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Die gleichen Befugnisse wurden allen Behörden für ihre rein lokalen Netze ebenfalls eingeräumt.

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