Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) Foto: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Im Rahmen der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat bezüglich des Gesetzes zur Durchführung der Volkszählung im Jahr 2021 (Zensus) den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Im Vermittlungsverfahren sollen bestehende Unklarheiten bei der Umsetzung und Finanzierung der geplanten Datenerhebungen ausgeräumt werden.

Der Bundesrat hat darüber hinaus das Forschungszulagengesetz beraten und dazu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Das Saarland unterstützt dieses Vorhaben der Bundesregierung für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland etablieren möchte. Um die Attraktivität Deutschlands als Unternehmensstandort weiter zu stärken ist es wichtig, dass wir international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen. Damit leisten wir einen weiteren Anreiz für Neuansiedlungen und Investitionen, insbesondere auch im Bereich der Zukunftstechnologien. Gerade im Saarland, mit seinen national und international hoch angesehenen Forschungseinrichtungen und Zukunftsbranchen, wird das Vorhaben zur langfristigen Sicherung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Dabei ist mir jedoch eine stärkere Fokussierung auf Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen mit Forschungsinstituten besonders wichtig, denen mit ihrer Innovationskraft eine zentrale Bedeutung zukommt.“

Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Migrationspaket der Bundesregierung. Teil dieses Pakets ist unter anderem das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, mit dem Verbesserungen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern erreicht werden sollen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zudem dem bestehenden Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt werden. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzespaket, ebenso wie dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, mit den Stimmen des Saarlandes zu.

Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) war erstmals Gegenstand der Beratungen im Bundesrat. Mit dem Gesetz wird unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt und die Berufsbildung gestärkt und weiterentwickelt.

Ministerpräsident Hans: „Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein weltweit hoch angesehenes Qualifizierungssystem und sichert die Fachkräfteausbildung in unserem Land. Durch die Novellierung des BBiG stärken wir die Berufsbildung und betonen klar die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung einerseits und Studium andererseits. Die Einführung der Mindestvergütung ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der beruflichen Bildung weiter zu erhöhen und jungen Menschen während der Ausbildung eine selbstständige Lebensführung, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe sowie Mobilität zu ermöglichen“.

Die Länder nahmen darüber hinaus zum Hebammenreformgesetz Stellung, mit dem die derzeitige Ausbildung der Hebammen in ein Hochschulstudium überführt werden soll. Das Saarland begrüßt – entsprechend der Festhaltungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung – das Vorhaben, das eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hebammenversorgung sicherstellen und die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Hebammen verbessern soll.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 20. September 2019 statt.

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