Information zu den Förderrichtlinien:

Für den selbstnutzenden Hauseigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. in der eigengenutzten Eigentumswohnung erfolgt die Förderung durch einen direkten Zuschuss. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ bzw. Menschen mit Pflegegrad und darüber hinaus auf ältere Menschen (ab Vollendung des 60. Lebensjahrs).

Die Fördersätze werden nach Zielgruppen und Umfang der Baumaßnahmen differenziert; bei der Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen beträgt der Fördersatz für die Herrichtung als barrierefreie Wohnung 11.250 Euro und bei Einzelmaßnahmen 7.500 Euro. Bei älteren Menschen wird ein Zuschuss bei barrierefreier Herrichtung der Wohnung von bis zu 7.500 Euro, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen von bis zu 5.000 Euro gewährt.

Die verwaltungsmäßige Betreuung des Programms  für das selbstgenutzte Wohneigentum nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wahr. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung in der Eigentumsförderung müssen unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten gewährleistet werden.

Ansprechpartner Wohneigentum:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-00

Ansprechpartner Mietwohnungsbau:
Saarländische Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/3033-333

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