Über Facebook konnte eine Datenanalyse-Firma die Daten von Millionen Facebook-Nutzern abgreifen und für politische Zwecke missbrauchen. Zu diesem eklatanten Verstoß gegen Verbraucherrecht und Datenschutz erklärt Verbraucherschutzminister Reinhold Jost: „Statt in teure Werbekampagnen sollte Facebook besser in Nutzerfreundlichkeit investieren – auch im eigenen Interesse.

Das neue Datenschutzgesetz, das am 25. Mai in Kraft tritt, macht hierzu klare Vorgaben: Zweckbindung und Datenminimierung sind dabei das oberste Gebot.“ Nach dem Grundsatz der Zweckbindung dürfen Daten nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dem sie mit dem Einverständnis des Internetnutzers erhoben wurden.

Jost: „Wenn sich die Unternehmen im Umgang mit Nutzerdaten als unzuverlässig erweisen, wird der Staat Kontrollen verschärfen und Sanktionen ergreifen müssen.“ Der Minister kündigte an, das Problem auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 15. Juni in Saarbrücken zu thematisieren.

Dort soll das Bundesministerium (BMJV) berichten, wie künftig die Algorithmen der Online-Dienste auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können. Das Bundeskartellamt wäre für solche Aufgaben beispielsweise geeignet.

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