Die Tierversuchskommission des Saarlandes besteht aus sechs Mitgliedern. Sie setzt sich zu zwei Dritteln zusammen aus Vertretern der Veterinärmedizin, Medizin und Naturwissenschaft sowie zu einem weiteren Drittel aus Vertretern der Tierschutzorganisationen. Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen.

Gemäß der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere unterliegen Tierversuche dem Grundsatz der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung. Sie dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind. Das für Tierschutz zuständige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bestrebt, Alternativmethoden zu fördern und zu fordern, um die Anzahl der Versuche an Lebendtieren zu reduzieren. 

Grundlage hierfür sind Methoden, die sich an dem so genannten 3R-Prinzip orientieren: Replacement, Reduction and Refinement. Durch “Replacement” sollen Versuche an lebenden Tieren durch andere Methoden wie zum Beispiel In-vitro-Techniken oder Computersimulationen ersetzt werden. “Reduction” steht für eine Verringerung der für einen Versuch erforderlichen Tierzahlen. Mit “Refinement” soll eine Verminderung der Belastung der Tiere, zum Beispiel durch verbesserte Haltungsbedingungen und Narkoseverfahren, erreicht werden.

 

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