Die anstehenden Herausforderungen im Schulsektor, insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung, erfordern von den Gemeindeverbänden zukünftig verstärkte Anstrengungen in ihrer Eigenschaft als Schulträger. Ebenso stehen die Gemeindeverbände im Bereich der Kinderbetreuung, bei der Hilfe zur Pflege, den Unterkunftskosten und vor allem im Sozialbereich vor großen Herausforderungen, denen sie aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse durch das Gutachten gestärkt entgegen treten können.

Aber nicht nur für die Gemeindeverbände, auch für das Land enthält das Gutachten Handlungsempfehlungen. So haben beispielsweise die Heterogenität der Aufbauorganisation der Landkreise und der unterschiedliche Aufbau der Haushalte notwendige Anpassungsschritte durch die Gutachter aufgezeigt, um eine bessere Vergleichbarkeit der Gemeindeverbände zu ermöglichen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Vorgaben durch klare Festlegungen zum Haushaltsaufbau und zur eindeutigen Zuordnung von Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen zu machen.

Klaus Bouillon: „Zusammenfassend kann man sagen, dass in den Gemeindeverbänden bereits vieles sehr gut läuft. Es gilt aber weiterhin, gemeinsam mit dem Land das gemeinsame Ziel zu verfolgen, die Kreisumlagen nicht zu sehr steigen zu lassen. Die Gutachter haben Best-Practice-Beispiele in verschiedenen Landkreisen für bestimmte Aufgaben aufgezeigt, an denen sich die übrigen Landkreise orientieren sollten. Hier sollten die Gemeindeverbände jeweils ‚von den Besten lernen‘, denn nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte.“

 

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