Dazu wurden sie begradigt, verlegt, verrohrt und vielfach massiv befestigt. Die ökologischen Funktionen der Gewässer gingen dabei oft verloren, und es kam zu einer dramatischen Verarmung an Fischen und Kleinlebewesen.

Hintergrund:

Das Wasserhaushaltsgesetz in Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.Oktober 2000 verpflichtet uns, Maßnahmen zum Erreichen des „guten Zustands“ unserer Gewässer zu ergreifen. Welche Gewässer dabei mit Maßnahmen belegt sind, ist in den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der WRRL behördenverbindlich festgelegt.

An den größeren Gewässern wie Blies, Prims, Theel, Nied, Bist und Rossel ist dabei das Land in der Pflicht (Gewässer II. Ordnung), bei den Gewässern III. Ordnung sind es aber die Städte und Gemeinden.

Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung“ gewährt das Umweltministerium bis zu 90 Prozent Landeszuschuss.

Informationen zur WRRL auch auf unserer Homepage: https://www.saarland.de/wrrl-bewirtschaftungsplan.htm

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