Das Gewässer soll mit minimalen Eingriffen wieder in die Lage versetzt werden, sich selbst zu entwickeln. Solche Initialmaßnahmen zur Gewässerentwicklung sind im zeitgemäßen Wasserbau Stand der Technik. Ein schönes Beispiel für eine gelungene Umsetzung ist die Bist“, so Umweltminister Reinhold Jost bei einem Vor-Ort-Termin am Weltwassertag.

Rund 1 Million Euro hat das Ministerium seit 2010 in strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung, hier ist das Land unterhaltspflichtig, investiert. Für Gewässer in der Verantwortung der Kommunen (siehe Hintergrund) hat das Land seit 2012 Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio Euro ausbezahlt.

Die vom Umweltministerium beauftragten kommunalen Gewässerberater haben seit dem Jahr 2014 alle 45 Gemeinden, die zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet sind, zu einer Erstberatung aufgesucht. 22 Kommunen haben mit der Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungsplänen (GEP) oder der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, weitere 10 werden in Kürze Förderanträge stellen. Weitere ca. 10 Kommunen sind in der früheren Vorbereitungsphase zur Antragstellung, ein Teil davon wird auch noch in 2018 einen Antrag einreichen.

Unsere Bäche und Flüsse wurden im vergangenen 19. und 20. Jahrhundert den Bedürfnissen der sich rasant entwickelnden, modernen Industriegesellschaft angepasst. Sie hatten dem Abtransport von Abwasser zu dienen, wurden „gebändigt“, um die mechanisierte landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern, und sollten dem schadlosen Hochwasserabfluss leistungsfähig zur Verfügung stehen.

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