HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Für viel Wirbel haben in den letzten Monaten Hobbydrohnen gesorgt. Verbraucherinnen und Verbraucher hatten zu wenig Klarheit darüber, ab wann eine Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken oder zur gewerblichen Nutzung vorliegt. Das Luftverkehrsgesetz hatte nicht deutlich genug zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterschieden. Damit ist jetzt Schluss.

Im Bundesrat wurde am Freitag eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. „Sie schafft mehr Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher und damit mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von Drohnen“, sagt Verkehrsministerin Anke Rehlinger.

Strittig blieb bis zur Bundesratssitzung die Frage der Flughöhe. Modellflugverbände hatten gefordert, den Status quo zu erhalten. Dagegen hatte sich das Bundesverteidigungsministerium aus Gründen der Landesverteidigung zum Schutz tieffliegender militärischer Luftfahrzeuge ausgesprochen. Verkehrsministerin Rehlinger: „Wir hatten unsere Zustimmung von der Berücksichtigung eines Änderungsantrages abhängig gemacht, der den traditionellen Modellflug entlastet und unter gewissen Bedingungen weiterhin das Aufsteigen über die 100 Meter erlaubt. Am Ende waren wir damit erfolgreich.“ Dies wurde im Bundesrat neben folgenden weiteren Vorgaben beschlossen:

• Kennzeichnungspflicht für Fluggeräte ab 0,25 kg Abfluggewicht

•Betriebsverbot von Fluggeräten mit Kamera oder ab 0,25 kg Abfluggewicht über Wohngrundstücken soweit der Eigentümer nicht zugestimmt hat

•Kenntnisnachweis ab einer Startmasse von mehr als 2 kg zur sicheren Durchführung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (gilt nicht für den Betrieb auf Modellfluggeländen)

•genereller Erlaubnisvorbehalt für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 5 kg

•über sensiblen Gebieten oder Anlagen erfolgt eine Betriebsbeschränkungen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, des Datenschutzes und des Naturschutzes in Form von Betriebsverboten.

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