Auch die Clubräume der Spvgg. Quierschied, in einem Vereinsanwesen in Quierschied sowie in der Wohnung des Finanzvorstands der Spvgg Quierschied wurden durchsucht. Im Rahmen der Maßnahmen  konnten Daten in körperlicher und  digitaler Form gesichert werden, die der weiteren Auswertung durch die Ermittlungsbehörden bedürfen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

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