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Anlässlich des Weltkindertages, an dem in diesem Jahr auch an den 30. Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen erinnert wird, hat der stellvertretende Direktor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, auf fortdauernde  Lücken des Kinderschutzes in der Online-Welt aufmerksam gemacht.

„Die UN-Kinderrechtskonvention, die auch in Deutschland geltendes Recht ist, erkennt nicht nur die wichtige Rolle der Massenmedien an, sondern fordert die Mitgliedstaaten der UN auch auf, dass Kinder Zugang zu Informationen und Material aus einer Vielfalt von nationaler Quellen haben, insbesondere solcher, welche die Förderung ihres sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Die Inhalte, mit denen Kinder insbesondere im Internet heutzutage konfrontiert werden können, sprechen dieser völkerrechtlichen Zielvorgabe Hohn.

Es braucht wirksamerer Möglichkeiten als bislang, um entwicklungsbeeinträchtigende Wirkungen für Kinder und Jugendliche durch Angebote, die nicht dem Jugendmedienschutzniveau in der EU genügen, besser eindämmen zu können. Und es braucht nicht zuletzt auch eine konsequente Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz. Für Minderjährige muss deutlich werden, dass die Grundwerte unserer Verfassung ernst zu nehmen sind – auch in sozialen Netzwerken“, betonte Ukrow.

Zum nach der UN-Kinderrechtskonvention gebotenen Schutz Minderjähriger vor Material, die ihr Wohlergehen beeinträchtigen, zählt in der Online-Welt auch der Schutz vor vermeintlichen free-to-play-Spielen, die in Wahrheit darauf angelegt sind, über das Einbinden sog. Lootboxen Spielern erst dann größere Spielfreude zu verschaffen, wenn sie möglichst viele virtuelle Gegenständen und Zusatzinhalten käuflich erwerben.

„Ein wirksamer Kinderschutz vor solchen Geschäftsmodellen darf weiter nicht zwischen Glücksspiel- und Medienregulierung liegen bleiben, sondern muss durch eine abgestimmte gesetzliche Regelung befördert werden. Denn die Kinder in Deutschland sind nicht weniger schutzwürdig als in Belgien oder den Niederlanden, wo die Aufsichtsbehörden gegen solche Lootboxen vorgehen können. Die anstehenden Novelle von Jugendmedienschutz und Online-Glücksspiel in Deutschland bieten ein passendes Zeitfenster für eine Stärkung des Kinderschutzes auch in der Online-Games-Welt“  unterstrich Ukrow abschließend.

 

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