Das lässt sich leicht daran erkennen, dass dieselben Akteure ihrer Kennzeichnungspflicht z. B. bei eigenen Websites durchaus nachkommen. In diesen Fällen wäre schon eine Verlinkung ausreichend.
Der Leitfaden zur Impressumspflicht ist abzurufen unter: www.lmsaar.de/regulierung/aufsicht/impressumskontrolle/
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