In der letzten Antragsrunde 2020 des Programms Erasmus+ können sich Schulen und vorschulische Einrichtungen noch einmal für die Förderung von Schulpartnerschaften und Lehrkräftefortbildungen im europäischen Ausland bewerben. Antragstellende Schulen und Einrichtungen haben sehr gute Chancen auf eine Förderung.

„Erasmus+ ist eine Erfolgsgeschichte. Das Programm steht wie kein zweites für Mobilität und lebendigen Austausch. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt es kaum eine bessere Chance, den europäischen Gedanken zu erleben, als durch den persönlichen Austausch. Interkulturelle Erfahrungen fördern nachweislich Werte wie Toleranz, Mitmenschlichkeit sowie die Entwicklung eines europäischen Gemeinschaftsgefühls. Unser Ziel muss es sein, künftig mehr Menschen mit unterschiedlichem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund für die europäischen Programme zu gewinnen. Deshalb werbe ich darum, Anträge zu stellen: Es lohnt sich!“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Das Programm Erasmus+ unterstützt seit mehr als 30 Jahren die grenzüberschreitende Mobilität und den interkulturellen Austausch von Lehrenden und Lernenden. In der letzten Antragsrunde des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2014 bis 2020) stehen dem Schulbereich in Deutschland zirka 55 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits in der Antragsrunde 2019 lag die Förderquote bei über 95 Prozent und alle Anträge, die die Mindestanforderungen erfüllten, konnten gefördert werden. Zudem ist seit der Umstellung auf eine Online-Antragsstellung mit weniger Fragen die Antragsstellung einfacher geworden.

„Europa entsteht durch Begegnung. Das Programm ist deshalb nicht nur ein unschätzbarer Gewinn für die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen, sondern für uns alle. Mir ist es wichtig, dass zukünftig noch mehr Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte Auslandserfahrungen sammeln“, so Streichert-Clivot abschließend.

Erasmus+ bietet Schulen und vorschulischen Einrichtungen zwei Wege zu den europäischen Fördermitteln. In der Leitaktion 1 werden Fortbildungen für Lehrkräfte im europäischen Ausland gefördert, in der Leitaktion 2 Erasmus+ Schulpartnerschaften zwischen zwei bis sechs europäischen Partnerschulen.

Die maximale Fördersumme für eine Partnerschaft beträgt pro Jahr und Partnereinrichtung 16.500 Euro. Erstattet werden Pauschalen für Projektmanagement, Reisekosten und Aufenthaltskosten. Auch individuelle Langzeitaufenthalte von zwei bis zwölf Monaten an Partnerschulen können für Schülerinnen und Schüler beantragt werden.

Für den Schulbereich wird Erasmus+ in Deutschland durch die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz umgesetzt.

Antragsfristen:

5. Februar 2020 (Leitaktion 1) und 24. März 2020 (Leitaktion 2).

PAD-Hotline für Erasmus+:

Wochentags 09:00 bis 12:00 Uhr / 13:00 bis 15:30 Uhr

0800 372 76 87

erasmusplus-schulbildung@kmk.org 

www.kmk-pad.org/erasmusplus

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