HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Ein weiterer wichtiger Zwischenschritt für eine bessere Pflege im Saarland konnten heute die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling nach dem Spitzengespräch mit der Gewerkschaft ver.di verkünden: die Landesregierung beabsichtigt zur Verbesserung der Patientensicherheit und Erhöhung der Arbeitszufriedenheit in den neuen Krankenhausplan für die Planungsperiode 2018 bis 2025 Vorgaben für eine Mindestausstattung von Pflegekräften und Ärzten in sensitiven und normalen Bereichen der Krankenhäuser aufzunehmen.

„Damit wird das Saarland eines der ersten Bundesländer sein, das in der Krankenhausplanung solche verpflichtende Vorgaben zur Besetzung von Pflegestellen macht“, so Monika Bachmann. „Wir planen eine Mindestausstattung im pflegerischen Bereich, in der allgemeinen Grundpflege, aber auch in spezialisierten Bereichen.  Das Vorhalten von qualifiziertem und ausreichendem Personal ist damit die Voraussetzung, die Fachabteilung zu betreiben. Sollte weder die Qualifikation noch die Personalausstattung künftig erfüllt werden, kann die Krankenhausplanungsbehörde den Versorgungsauftrag entziehen oder aussetzen“ erklärte die Gesundheitsministerin weiter.

„In den nach dem Saarländischen Krankenhausgesetz für den neuen Krankenhausplan zu erstellenden vorbereitenden Gutachten sollen Personalvorgaben ermittelt und für den Plan vorgeschlagen werden“, so Ministerin Bachmann. „Das Saarland macht sich damit schon jetzt auf den Weg, Personalzahlen in der Planung festzuschreiben. Diese Entwicklung erwarten wir auch im Bund und in den Ländern.“

„Hierzu soll parallel zum Krankenhausplan das Krankenhausgesetz in der neuen Legislatur geändert werden, um die Personalvorgaben auch gerichtsfest zu machen“, unterstrich Staatssekretär Stephan Kolling. „Ziel ist es, dadurch die Quersubventionierung von pflegerischen, nicht leistungs- und erlösorientierten Tätigkeiten zu beenden und damit insbesondere grund- und regelversorgenden kleineren Krankenhäusern die Chance zu geben, eine Refinanzierung von Pflegepersonal zu erzielen. Der Gutachter wird die einzelnen Abteilungen der derzeit 22 Krankenhäuser bewerten und entsprechende Vorgaben entwickeln“, so Kolling.

Damit haben wir als Land alle Möglichkeiten gezogen, die Qualität in der Pflege zu verbessern. Neben den Personalanhaltszahlen in der Krankenhausplanung und dem beabsichtigten Abbau von Doppelstrukturen und dem Aufbau von spezialisierten Zentren wird auch die Ausbildung in der Krankenpflege besser werden: statt des aktuellen Betreuungsverhältnisses von 1:56 zwischen Praxisanleiter und Auszubildenden soll dieser künftig 1:20 betragen. Alternativ ist daran gedacht, den zeitlichen Umfang der Praxisanleitung auf 250 Stunden festzulegen. Eine entsprechende Verordnung des Ministeriums befindet sich in der Anhörung und soll im Februar nach einer Besprechung mit den Krankenkassen beschlossen werden, kündigte Kolling an.

„Der Pflegepakt mit seinen Partnern zeigt Wirkung. Darauf und auf die konstruktive Zusammenarbeit sind wir stolz. Auch die Landesregierung hat im von ihr initiierten Pflegepakt bislang viel erreicht, um die Situation in der Pflege weiter zu verbessern. Anfang Februar wollen die Partner eine Zwischenbilanz der Arbeit ziehen“, so Ministerin Bachmann. „Wir haben schon viel voran gebracht – die Imagekampagne wird für eine Ausbildung in der Pflege werben; erste Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben ihre Bereitschaft erklärt, Zielvereinbarungen zur Umsetzung von mehr Familienfreundlichkeit zu leisten. Dies kommt den Pflegenden und den zu Pflegenden im Land zu gute. Diese Arbeit muss aber weitergehen“, so die Ministerin abschließend.

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