HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Das Saarland hat am Freitag einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um die Situation der Pflege in den Krankenhäusern zu verbessern. Ziel der Initiative ist es, die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflege durch eine angemessenere Personalausstattung zu verbessern. Außerdem soll die Refinanzierung der Pflegestellen verbessert werden.

Wie Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer betont, wird die bisherige Personalausstattung in der Pflege in den Kliniken und Krankenhäusern den Herausforderungen nicht gerecht. Darunter leiden die Qualität der Pflege sowie die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte insgesamt. Feste Personalvorgaben fehlen. Lediglich für Intensivstationen für Neugeborene hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen verbindlichen Personalschlüssel festgelegt.

Vor diesem Hintergrund fordert die Ministerpräsidentin, dass Personal-Mindestanhaltszahlen als Strukturvorgaben für alle Krankenhausbereiche vorgegeben werden – zunächst beginnend mit den pflegeintensiven Bereichen und Intensivstationen. Darüber hinaus sollen das Pflegestellen-Förderprogramm und der Pflegezuschuss deutlich erhöht und unbefristet verstetigt werden, so dass neue  Pflegestellen geschaffen werden können.

Saarland lehnt Maut ohne Ausnahmeregelungen für grenznahe Regionen ab

Bei den Bundesratsberatungen über das Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabegesetzes hat Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer die kritische Position des Saarlandes als Grenzregion zum vorgelegten Mautgesetz deutlich gemacht: In der Stellungnahme  zum Gesetz wird die derzeitige Ausgestaltung der Maut als Belastung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bezeichnet; Leidtragende seien insbesondere Grenzregionen mit ihren vielfältigen Handels- und Außenbeziehungen. In der Protokollerklärung von Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer heißt es: „Es ist daher zwingend eine Regelung erforderlich, die es ermöglicht, bestimmte Autobahnabschnitte von der Abgabenpflicht freizustellen, wenn dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Unternehmen in Grenzregionen gerechtfertigt ist.“

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer erklärt hierzu: „Für uns ist zweierlei wichtig: Die Maut darf nur für Autobahnen gelten und nicht für andere Straßen. Und wir brauchen Ausnahmen für die Grenzregionen. Aus der EU-Kommission ist zu hören, dass es dafür Spielraum gibt. Ich erwarte, dass die Bundesregierung diesen Spielraum für Ausnahmen nutzt. Davon hängt es ab, ob das Saarland die Pkw-Maut unterstützt. Die Landesregierung hat immer deutlich gemacht, dass die Einführung der Maut in einer Grenzregion wie dem Saarland schwierig ist. Wenn die EU-Kommission nun tatsächlich  Spielraum für die Umsetzung der Maut in den Grenzregionen sieht und dadurch die Mautgebühren für Grenzregionen teilweise entfallen könnten, so wie dies derzeit bereits in Frankreich der Fall ist, erwartet das Saarland, dass die Bundesregierung diesen Spielraum nutzt.

Sichere Herkunftsstaaten: Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten scheitert an der Grünen-Blockade

Das Gesetz, das es erlaubt, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, ist an dem Widerstand der von Bündnis 90/Die Grünen mitregierten Länder gescheitert. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten kann für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von dem Staatsangehörigen eines entsprechenden Landes gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird. Den Nachweis, dass er tatsächlich verfolgt wird, muss dann der Antragssteller selbst glaubhaft machen.

Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer kritisiert diese Blockadehaltung scharf: „Die Ablehnung ist eindeutig ideologisch motiviert und konterkariert unsere Bemühungen, Asylverfahren zu beschleunigen und offensichtlich unbegründete Asylgesuche auch abzulehnen.“ Die Anerkennungsquote bei Tunesien liegt bei 0,00%, bei Algerien 0,98%, bei Marokko bei 2,29% (Stand 2015).

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