Rehlinger verweist auch auf die übergreifende Bedeutung für die deutsch-französische Zusammenarbeit: „Im Aachener Vertrag wurde konkret vereinbart, die Schienenverbindungen zwischen Deutschland und Frankreich besser zu verknüpfen. In der Umsetzung sollte der Bund deshalb die Länder nicht mit den Kosten allein lassen. Grenzüberschreitender Verkehr darf nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit von Verbindungen sein, es geht darum, die deutsch-französische Freundschaft aufs Gleis zu setzen.“

Für die gemeinsame Ausschreibung hatte sich auch das Saarland eingesetzt, da es für einzelne Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen schwierig ist, die finanziellen Mittel für grenzüberschreitend einsetzbare Fahrzeuge aufzubringen. Gemeinsame Entschließungen über die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität wurden bereits in den vergangenen Monate im Beisein des Präsidenten der Region Grand Est und der beteiligten Ministerpräsidenten unterzeichnet, mit dem Saarland am 6. November 2018. Die Umsetzung folgt einer 2018 vorgestellten Interreg-geförderten Studie, die den Verkehrsbedarf und das dafür benötigte Zugmaterial für den Horizont 2030 untersucht hat.

„Wir wollen, dass die neuen Züge Ende 2024 rollen. Gelingt das, ist dieses Projekt auch ein Vorbild, wie mehrere Partner grenzüberschreitend und solidarisch über Jahre an einem gemeinsamen Ziel arbeiten können“, so Ministerin Rehlinger abschließend.

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