HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Die vorgestellte, vom Deutschen Sportwettenverband und dem Deutschen Online Casinoverband geförderte Studie „Faktenbasierte Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages“  reiht sich ein in Bemühungen, die Ratifikation des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages in den Landesparlamenten über scheinbar wissenschaftlich fundierte Argumente gegen das gewählte Regulierungsmodell zu belasten. Der Titel der Studie führt in die Irre. Es geht in der Studie weniger um Fakten als um Lobbying. Eine umfassende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages durch die Glücksspielaufsichtsbehörden ist derzeit, wie gesetzlich vorgesehen, in der abschließenden Beratung. Wissenschaftliche Gründlichkeit hätte dafür gesprochen, die Ergebnisse dieser Expertise abzuwarten.

Die Studie bemüht sich zum wiederholten Male, das derzeitige Modell einer an ordnungsrechtlichen Zielvorgaben insbesondere des Jugend- und Verbraucherschutzes, der Suchtprävention und der Wahrung der sportlichen Integrität ausgerichteten Regulierung des Sportwettenmarktes als zum Scheitern verurteilt darzustellen. Keine der in der Studie insoweit vorgetragenen Argumentationslinien hält einer seriösen und vorurteilsfreien Überprüfung stand. Die Studie verschweigt konsequent die weit überwiegend das Regulierungsmodell der Länder stützende herrschende Rechtsprechung nicht nur in Deutschland bis zum Bundesverfassungsgericht, sondern auch des Europäischen Gerichtshofs. Das Ziel einer Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in der Bevölkerung lässt sich durch eine völlige quantitative Freigabe der Sportwetten, wie sie die Studie vorschlägt, erkennbar nicht erreichen. Risiken eines vollständig geöffneten Sportwettenmarktes wie z.B. im Bereich der Geldwäsche werden in der Studie konsequent ausgeblendet oder verharmlost. Gleiches gilt mit Blick auf Gefährdungen der Sportintegrität durch die in der Studie geforderte Freigabe für Ereigniswetten. Insoweit läuft die Studie dem Ansatz, Sportmanipulationen wirksam zu begegnen, diametral entgegen.

Als Lösung der behaupteten Vollzugsproblematik wird in der Studie die gesetzliche Zulassung dieser – von Suchtfachleuten eindeutig als besonders suchtgefährlichen – Spiele postuliert. Dieser Vorschlag wird von Suchtexperten nahezu einhellig abgelehnt. Im Internet existieren gegenwärtig zahllose weitere illegale Erscheinungsformen wie beispielsweise Kinderpornographie oder Gewalt­verherrlichung; diese nur deshalb zuzulassen, weil sie nicht gänzlich unterbunden werden können, erscheint absurd.

Die Autoren der Studie betonen die Bedeutung der fortschreitenden Digitalisierung für den Glücksspielmarkt. Aus der Digitalisierung auf die Sinnlosigkeit einer effektiven Sportwettenregulierung zu schließen, wie dies die Studie prägt, ist indessen verfehlt. Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum – auch kein rechtsfreier Raum für unbegrenztes Glücksspiel. Es gilt in den kommenden Jahren, für eine wirksame Durchsetzung von Gemeinwohlinteressen im Internet, neue Wege zu beschreiten – auch in der Zusammenarbeit von Ländern, Bund und EU bei der Bekämpfung von aus guten Gründen insbesondere des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Geldwäschebekämpfung illegalen Glücksspielen.

Zum Hintergrund:

In einer als „Studie einer Gruppe von Wissenschaftlern“ bezeichneten und am 29.5.2017 veröffentlichten Abhandlung wird erneut behauptet, die aktuelle deutsche Glücksspielgesetzgebung sei insbesondere deshalb gescheitert, weil gerade im Internet illegale Glücksspiele nicht hinreichend unterbunden werden könnten. Auftraggeber der Studie waren Verbände kommerzieller Glücksspielanbieter; zahlreiche Mitglieder dieser Verbände bieten seit Jahren und bis heute in Deutschland verbotene Glücksspielformen insbesondere auch im Onlinebereich an.

Glücksspiele sind keine normalen, sondern besondere Wirtschaftsgüter, insbesondere weil sie nur bestehen und funktionieren können, wenn mehr verloren als gewonnen wird. Dadurch wird die Vermarktung von Glücksspielen zwar wirtschaftlich äußerst attraktiv, allerdings werden die grundsätzlichen Vorteile eines freien Marktes ins Gegenteil verkehrt. Namentlich hätte ein geöffneter Glücksspielmarkt unausweichlich eine Schmälerung der Mittel der meisten privaten Haushalte zur Folge.

Unabhängig davon besteht das Problem der Glücksspielsucht. In Deutschland gibt es aktuell ca. 215000 pathologische Glücksspieler; hinzukommen noch einmal ca. 245000 Spieler mit problematischem Spielverhalten mit Suchttendenzen. International betrachtet sind diese Anteile relativ gering, was insbesondere auf die bislang restriktive Glücksspielregulierung Deutschlands zurückzuführen sein dürfte. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu bedenken, dass jeder pathologische Glücksspieler auf schädliche Weise ca. 8 bis 10 weitere Personen – von dem/r Partner/in bis zum Arbeitgeber – beeinflusst. Die Glücksspielsucht, die von allen Süchten die mit Abstand höchste Verschuldung der Betroffenen bedingt, ist regelmäßig mit sozialem Abstieg für die Spieler und ihre Familien verbunden.

 

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