Eine aktuelle Studie der Universitäten Münster und Hohenheim belegt, dass in Deutschland über das Internet Kinder in Kontakt mit Hardcore-Pornografie kommen. Der durchschnittliche Erstkontakt liegt mittlerweile bei 12,7 Jahren, 50 % der befragten Kinder und Jugendlichen gaben an, dass der Kontakt ungewollt war, dies zeigt aus Sicht der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), dass das angestrebte gesetzliche Schutzniveau in der Lebenswirklichkeit nicht gegeben ist.

Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat in seiner Sitzung vom 30. November 2017 eine Resolution zur Hardcore-Pornografie im Internet verabschiedet. Die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen fordern darin mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. In den Ausschusssitzungen zuvor, hatte sich das Gremium auch mit der Reichweite und der Marktstärke entsprechend einschlägiger Angebote beschäftigt und die Einstiegsseiten von einschlägigen Pornoplattformen wie Youporn und Co. gesichtet.

„Der Medienrat ist besorgt, dass der Schutz von Kindern viel zu wenig öffentliche Beachtung findet. Ein letztlich unbeschränkter Zugang von Kindern zu verstörenden, pornografischen oder in sonstiger Weise jugendgefährdenden Inhalten darf eine Gesellschaft nicht hinnehmen. Es bedarf einer breiten gesellschaftlichen Diskussion und einer effektiveren Medienregulierung. Deshalb haben wir den Direktor gebeten, Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und seiner effektiven Durchsetzung zu erarbeiten.“, erklärt der Vorsitzende des Medienrats, Prof. Dr. Stephan Ory. Er dankte ausdrücklich der Arbeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihrer Partner, es müsse das juristische Werkzeug im Umgang mit internationalen Plattformen neu justiert werden.

Der Direktor der LMS, Uwe Conradt, erklärt: „Der Medienrat der LMS hat die Zustände benannt und angemessene Maßnahmen gefordert, deren Umsetzung umgehend eingeleitet werden. Wir brauchen eine lebendige Debatte, damit nicht der Eindruck entsteht, dass Tendenzen zur Verrohung in der Gesellschaft verharmlost bzw. ganz verschwiegen werden. Ziel ist das pornofreie Kinderzimmer, der pornofreie Schulhof sowie der weiterhin pornofreie Rundfunk.“

Auch bei Inhalten, die unter 18-Jährige beeinträchtigen, geht der bisherige Regulierungsansatz davon aus, dass ein ausreichendes Schutzniveau vorliegt, wenn solche Angebote entsprechend gelabelt werden, damit ein Jugendschutzprogramm es auslesen kann. Es bestehen aber erhebliche Zweifel, dass Jugendschutzprogramme hinreichend, flächendeckend verbreitet sind, zudem gibt es bislang für eine überwiegende Zahl mobiler Endgeräte keinen anerkannten Jugendschutzfilter. Dies belegt, dass die aktuelle Regulierung, auf einer Illusion aufgebaut ist. „Eltern dürfen bei der Aufgabe ‚Jugendmedienschutz‘ nicht alleine gelassen werden“, appellieren Ory und Conradt: „Neben rechtlichen Maßnahmen müssen auch Angebote der Medienpädagogik und der Medienkompetenzförderung gestärkt werden.“

Die LMS wird die Resolution dem Landtag des Saarlandes, der saarländischen Landesregierung, den saarländischen Abgeordneten in Bundestag und Europaparlament sowie dem Internationalen Parlamentarierrat übermitteln und die Positionen in den Kreis der Gremienvorsitzenden (GVK) sowie in die Diskussion der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) einbringen.

Die KJM wird gebeten, zeitnah und kontinuierlich eine empirische Erhebung zur Verbreitung und dem tatsächlichen Einsatz von Jugendschutzprogrammen durchzuführen. Eine Privilegierung von Anbietern durch den Einsatz von Jugendschutzprogrammen sollte zukünftig nur noch dann erfolgen, wenn eine hinreichende, flächendeckende Verbreitung dieser Programme auf allen Ausspielwegen für jugendbeeinträchtigende Inhalte gegeben ist.

Die Resolution der Landesmedienanstalt ist unter folgendem Link abrufbar: Resolution der Landesmedienanstalt Saarland vom 30. November 2017.

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