HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Der Ministerrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesheimgesetzes Saarland zur Kenntnis genommen. „Damit werden wir nun die externe Anhörung einleiten und den Gesetzesentwurf nach Abschluss erneut dem Ministerrat zur Beratung vorlegen“, sagte Sozialministerin Monika Bachmann nach der heutigen Kabinettssitzung in Saarbrücken. Die Anhörung wird drei Wochen in Anspruch nehmen.
Ministerin Monika Bachmann
Ministerin Monika Bachmann
„Für ein zeitgemäßes Gesetz war es notwendig den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die Tages- und Nachtpflege und ambulante Pflegedienste auszuweiten und auch alternative Wohnformen in den Fokus  zu rücken, damit wir einen umfassenden Schutz der Menschen, die der Pflege bzw. Betreuung bedürfen, auch künftig sicherstellen“, sagte Bachmann.  Das Gesetz heißt künftig: „Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn- und Betreuungsqualität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung „Saarländisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz“.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat eine Expertengruppe konstituiert, die bestehende Änderungs- bzw. Regelungsbedarfe ausgemacht hat. Dabei wurden u.a.  wurden folgende Handlungsfelder festgelegt:
  • Der Anwendungsbereich wird neugefasst: Zum einen werden die einzelnen Formen nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnens definiert. Zum anderen sollen die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nicht länger vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sein und die ambulanten Pflegedienste werden zusätzlich erfasst.
  • Der Gesetzeszweck wird präzisiert.
  • Die Informationspflichten der Träger werden direkt im Gesetz verankert.
  • Die bestehende Öffnungsklausel wird erweitert. Damit wird den Trägern mit Zustimmung durch die Heimaufsicht, die Möglichkeit gegeben, sich von einzelnen Anforderungen des Gesetzes befreien zu lassen, um bestehende Konzepte weiterzuentwickeln oder neue Einrichtungsformen zu erproben.
  • Die Prüfinstanzen tauschen sich künftig regelhaft auch mit der oder dem Saarländischen Pflegebeauftragten aus.
„Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Rechtsgrundlage für eine modernes, zeitgemäßes Gesetz, dass den heutigen Anforderungen, die wir an die Pflege und Betreuung von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen stellen müssen, gerecht werden“, sagte Bachmann abschließend.
Hintergrund:
Das Landesheimgesetz Saarland vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 790), ist am 19. Juni 2009 in Kraft getreten und sollte mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 enden. Aus diesem Grund war eine Entfristung notwendig, die zum Anlass genommen wurde, das geltende Recht zu überprüfen und zu optimieren. Eine landesrechtliche Regelung des Heimwesens war deshalb erforderlich, weil mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit vom Bund auf die Länder übergegangen war.
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