„Unsere Juristinnen und Juristen der Arbeitsrechtsberatung beantworten seit einigen Tagen hunderte Fragen von saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld. Dabei stellen wir rechtliche Lücken fest, die es zu schließen gilt“, fordert Zeiger.

Leidtragende sind vor allem die so genannten Minijobber. Minijobber sind geringfügig beschäftigt. Das heißt, dass sie nicht pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung sind. Es besteht also derzeit nicht die Möglichkeit, für die Minijobber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten. „Das muss dringend und kurzfristig geändert werden. Geringfügig Beschäftigte müssen in den Kreis derer aufgenommen werden, für die Kurzarbeitergeld beantragt werden kann“, fordert Beatrice Zeiger. Im Saarland arbeiten rund 96.400 Minijobber. Das sind 14,3 % aller anhängig Beschäftigten (13,5 Westdeutschland). Davon sind 65.500 Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt. „Diese Menschen fallen durch die aktuellen Regelungen in einen wirtschaftlichen Abgrund“, warnt Zeiger.

„Die Nachteile der geringfügigen Beschäftigung werden in der aktuellen Situation mal wieder deutlich. Für die Zukunft gilt deshalb, dieses prekäre Beschäftigungsverhältnis wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln“, so Zeiger.

Rechtsunsicherheit herrscht auch darüber, in welchem Umfang die Beschäftigten ihren Urlaub nehmen müssen, bevor das Unternehmen Kurzarbeit anmelden kann. „In der aktuellen Krise ist es wenig sinnvoll, den Jahresurlaub jetzt schon zu nehmen. Denn wenn die Wirtschaft wieder angekurbelt wird, hätten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren kompletten Urlaub bereits verbraucht, und stehen spätestens in den Sommerferien, wenn Kitas und Schulen geschlossen haben, vor demselben Problem. Deshalb muss hier eine erleichternde rechtliche Klarstellung im Sinne der Beschäftigten her, die dann auch den Unternehmen Planungssicherheit gibt“, so Zeiger abschließend.

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