Nach dieser gesetzlichen Regelung informiert die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmens über schwerwiegende Hygiene- oder Produktmängel. Da die gesetzliche Regelung an einigen Stellen unklar formuliert ist, haben in der Vergangenheit viele Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken erhoben und die Veröffentlichungen verboten. Die Vollzugsbehörden der Länder haben daher und im Hinblick auf eine zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sukzessive die Anwendung der Vorschrift ausgesetzt, das saarländische Landesamt für Verbraucherschutz als letzte Landesbehörde im Dezember 2016.

Nach dem jetzigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist die Veröffentlichung dieser Verstöße verfassungsgemäß, der Gesetzgeber muss aber bis spätestens 30.04.2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung treffen. Jost: „Wir begrüßen diese Entscheidung, die unserem Wunsch nach Transparenz im Sinne des Verbraucherschutzes entgegenkommt. Ich habe inzwischen unser Landesamt angewiesen, wieder auf Grundlage des § 40 zu veröffentlichen.“ Die VSMK will nun den Bund bitten, kurzfristig hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen und dabei auch andere unklare Formulierungen zu präzisieren.

Auf Wunsch von Hessen werden die Verbraucherschutzminister der Länder auch ein Verbot von Einwegbechern (z.B. Coffee to go) diskutieren. Der Verbrauch von Coffee-to-go-Bechern ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe werden bundesweit derzeit insgesamt ca. 2,8 Milliarden Becher pro Jahr verbraucht, das sind 320.000 Stück pro Stunde. Allein durch diese Einwegbecher entstehen in jedem Jahr in Deutschland ca. 40.000 Tonnen Müll. Hinzu kommt, dass für die Herstellung dieser Becher 29.000 Tonnen Papier benötigt werden, was 64.000 Tonnen Holz entspricht.

Jost: „Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass eine Reduzierung der Verwendung von Einwegbechern sowohl aus Aspekten der Ressourcenschonung als auch der Abfallvermeidung dringend geboten ist. Dabei stellt sich die Frage, wie dieses Ziel erreicht werden kann.“

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