Oft müssen die Reisenden jeweils einzelne Fahrkarten für Teilabschnitte erwerben, was Nachteile mit sich bringt: Rabattkarten, wie z.B. die BahnCard gelten dann nur eingeschränkt und auch bei Verspätungen einzelner Verbindungen hat der Fahrgast häufig das Nachsehen. Ein einfacher, direkter Zugang zu Fahrkarten aus einer Hand für die gesamte Reisestrecke ist daher besonders wichtig. Deshalb wollen wir die Eisenbahn-Verkehrsunternehmen in Deutschland und in der EU auffordern, enger zusammenzuarbeiten, damit die Reisenden für so viele Verbindungen wie möglich eine Durchgangsfahrkarte erhalten.“

Der zweite Punkt betrifft die Haftungsbefreiung für die Eisenbahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt. „Die Regelung lässt einen zu großen Interpretationsspielraum zu“, kritisiert Minister Jost. „Die Berufung auf höhere Gewalt darf nicht als Entschuldigung für mangelhafte Pflege von Fahrzeugen und Infrastruktur dienen.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich an dieser Stelle für eine rechtssichere Formulierung einzusetzen.  Höhere Gewalt in diesem Sinne darf nur Situationen erfassen, die außerhalb des Einflussbereichs der Eisenbahn-Verkehrsunternehmen liegen, z.B. extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen.“

Ein wichtiges Thema, das bei der VSMK auch im Rahmen des Kamingesprächs diskutiert wird, ist die Frage der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung bei Verstößen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai entschieden, dass die Regelungen des § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB) überwiegend verfassungskonform sind.

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