„Mit unserem Antrag bitten wir den Bund zu prüfen, welche rechtlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen werden können. Wo Selbstregulierung nicht funktioniert, steht der Gesetzgeber in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zum Schutz der kindlichen Gesundheit zu ergreifen. Eine Möglichkeit ist ein gesetzliches Verbot von an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde Lebensmittel“, so Jost.

Als Kriterium zur Bestimmung des „ungesunden“ Lebensmittels könnte – entsprechend den Empfehlungen der WHO zu „free sugars“ – ein Gehalt von mehr als 15 Prozent an freien Zuckern im betreffenden Produkt festgelegt werden. Das Saarland hat auch einen Tagesordnungspunkt eingebracht, der sich mit den Fahrgastrechten von Bahnreisenden befasst.

Hintergrund ist die seit 2009 geltende EU-Fahrgastrechte-Verordnung. Hier gelten für Fahrgäste im europäischen Schienenverkehr – anders als im europäischen Flugverkehr – nicht überall die gleichen Rechte, da viele Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im Herbst 2017 einen Vorschlag für die Überarbeitung der VO vorgelegt. Der Vorschlag sieht wichtige Maßnahmen vor, zum Beispiel Verbesserungen für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und einen Abbau der nationalen Ausnahmeregelungen.

„An zwei Punkten sehen wir aus verbraucherpolitischer Sicht allerdings Nachsteuerungsbedarf“, so Jost, „das betrifft erstens die so genannten Durchgangsfahrten.  Das sind Fahrten, bei denen der Reisende mehrere Eisenbahnunternehmen nutzen muss, weil diese jeweils nur Teilstrecken der gesamten Fahrt bedienen.

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