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Laut Medienberichten hat die Kommunalaufsicht die Zustimmung der Verbandsversammlung der LIK.Nord zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens als rechtswidrig bezeichnet. Ziel des Verfahrens war es, die Naturschutzfläche Betzenhölle in Neunkirchen aus der LIK.Nord auszugliedern, um dort die Ansiedlung eines Globus-Marktes zu ermöglichen. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Nachdem die Kommunalaufsicht nun die Reißleine gezogen hat und die Abstimmung der Verbandsversammlung aufgrund eines Formfehlers für rechtswidrig erklärt hat, erwarten wir von Umweltminister Jost, umgehend auf einen Stopp der Planungen für eine Globus-Ansiedlung zu drängen. Er darf nicht länger die wirtschaftlichen Interessen einer Warenhauskette der Wahrung des Naturschutzes vorziehen und muss sich gegen die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens aussprechen.
Zu den ökologischen Folgen würden im Falle einer Ansiedlung des Marktes auch ökonomische hinzukommen. Denn damit könnte in der Innenstadt Neunkirchens und den umliegenden Gemeinden die Kaufkraft deutlich zurückgehen, da aufgrund der Konkurrenzsituation zahlreiche Händler Gewinneinbußen zu befürchten hätten.
Außerdem steht die Frage im Raum, ob im Falle einer Ausgliederung der Fläche nicht auch gegen das vereinbarte Bebauungsverbot aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Zweckverband sowie gegen das Integrationsgebot für Siedlungsgebiete verstoßen würde. Zudem könnte der Bund wegen Vertragsbruchs möglicherweise eine millionenschwere Schadenersatzsumme einfordern. Schließlich sind seitens des Bundesamts für Naturschutz Fördergelder von 13 Millionen Euro in die LIK.Nord geflossen und ein Tausch von Naturschutzflächen ist vertraglich nicht vorgesehen.”
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