Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

Entgegen den Ausführungen des Wirtschaftsprüfers Dr. Zens zur Erkennbarkeit des strukturellen Defizits in der heutigen Sitzung des U-Ausschusses „System der Sportförderung im Saarland” stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Folgendes klar:

Sicherlich gab es in den vergangenen Jahren Gespräche zwischen Ministerium und Wirtschaftsprüfer. Festzuhalten ist hierbei jedoch, dass Wirtschaftsprüfer Dr. Zens bei diesen Gesprächen niemals existenzgefährdende finanzielle Schieflagen beim LSVS thematisiert hat. Auch in seinen jährlichen Prüfberichten wurde hierauf nicht hingewiesen.

Die Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse des LSVS wiesen zwar in den Jahren 2009 bis 2015 stets Jahresfehlbeträge aus. Jedoch war in diesen Prüfberichten unter Gliederungspunkt B. „Grundsätzliche Feststellungen” stets folgende Formulierung enthalten: „Der in der Bilanz ausgewiesene „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag” resultiert aus der Tatsache, dass die Investitionen in die einzeln getätigten Baulichkeiten sowie die beweglichen Vermögensgegenstände der Hermann Neuberger Sportschule und Mensa nicht aktiviert sind.“

Im Jahr 2016 erfolgte dann die in den Jahresabschlüssen 2009 bis 2015 angesprochene Aktivierung des Anlagevermögens im Bereich der Sportschule. Der Prüfbericht für das Jahr 2016 enthielt insbesondere folgende Feststellung: „Der ‚Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag‘ konnte im Berichtsjahr ausgeglichen werden.” Dieser Prüfbericht wies weiterhin einen Jahresüberschuss des LSVS im Jahr 2016 von 4,6 Mio. Euro aus sowie ein Eigenkapital des Verbandes in Höhe von 7,8 Mio. Euro.

Weiterhin hat der mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragte Wirtschaftsprüfer in seinen jährlichen Prüfberichten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und erklärt, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe. Sowohl in den Jahresberichten 2009 bis 2015 als auch im Bericht für das Jahr 2016 wurde festgestellt: „Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen, die den Bestand des Verbandes gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten, wurden nicht festgestellt.”

„Die Vermögens- und Finanzlage ist geordnet“. Vor diesem Hintergrund ergab sich für das Ministerium kein Anlass, rechtsaufsichtlich tätig zu werden.

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