Foto: Frank Ehrmantraut

Im gestrigen Ausschuss Grubensicherheit und Nachbergbau hat der Ausschussvorsitzende Eugen Roth die Mitglieder des Ausschusses darüber informiert, dass die RAG mitgeteilt hat, auch Hebungen infolge eines Grubenwasseranstieges als Bergschaden zu behandeln und zu regulieren.

„Seitens der Bürgerinnen und Bürger bestanden große Bedenken und Unsicherheit darüber, welche Schäden infolge eines möglichen Grubenwasseranstieges von der RAG reguliert werden. Diese Diskussion wurde in den letzten Wochen öffentlich geführt. Um nun endlich Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, habe ich die RAG um Klärung des Sachverhaltes gebeten“, erklärt Roth.

„Die RAG hat sich in ihrem Schreiben verpflichtet, jegliche Schäden – auch Hebungen – infolge eines möglichen Grubenwasseranstieges zu regulieren. Somit gilt die Bergschadensvermutung auch für Hebungsschäden. Das bedeutet, dass den Eigentümern die gleichen Rechte zustehen wie denen, die von abbaubedingten Senkungen betroffen waren.“

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