Symbolbild

Die Arbeitskammer begrüßt das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, es geht ihr aber nicht weit genug. Das erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, anlässlich des vom Bundeskabinett gefassten Beschlusses. 

In dem findet Otto viele neue, positive Ansätze. So sollen in der Krankenpflege alle aufgestockten und neu geschaffenen Pflegestellen über das Budget der Krankenkassen finanziert werden. In den Altenheimen ist eine Vollfinanzierung von 13.000 neuen Pflegestellen über die Krankenversicherung vereinbart. Die Kassen sollen künftig auch Tarifsteigerungen des Pflegepersonals übernehmen und so die Einrichtungen finanziell entlasten.

„Ein erster richtiger Schritt, darf aber nicht der letzte sein“, gibt Otto zu bedenken. So sieht der Beschluss keine Maßnahmen vor, die sicherstellen, dass die Krankenhäuser die Mittel für die Pflege auch tatsächlich für die Einstellung und Bezahlung des Pflegepersonals verwenden. Außerdem sei nicht geklärt wie die Erhebung der Daten zur Feststellung des Pflegeaufwandes und damit auch die Berechnung der Personalquote durchgeführt werden soll. 

Die Kammer fordert deshalb klare, praxisorientierte und nachvollziehbare Regelungen zur Ermittlung des echten menschenwürdigen Pflegebedarfes, der, so Otto, „nicht anhand einer Stoppuhr sekundengenau abgerechnet werden darf“.

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