Mit dem neuen, für die Beteiligten kostenfreien Schlichtungsverfahren, soll eine rasche Einigung der Beteiligten im Streitfall ermöglicht werden und eine weitere Umsetzung des Benachteiligungsverbots sowie insbesondere der Barrierefreiheit befördert werden.

Zudem regelt das Gesetz die Stellung der oder dem Landesbehindertenbeauftragten neu. Zukünftig soll die oder der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen durch den Landtag des Saarlandes gewählt werden. Das Amt wird zukünftig hauptamtlich ausgeführt und an den Saarländischen Landtag angegliedert.

Die Verankerung einer unabhängigen Monitoringstelle gemäß Koalitionsvertrag wird die Umsetzung des Gesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland unterstützen und damit die Arbeit der oder des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenbeirats aufwerten. Das Rechtsetzungsverfahren setzt auf Landesebene um, was der Bund auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention bereits durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBG) geregelt hat. Die Notwendigkeit einer Novellierung ergibt sich darüber hinaus aus dem Koalitionsvertrag.

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