Der Rechnungshof bestätigt erneut, dass das Saarland seinen Konsolidierungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Es hat die vereinbarten Sanierungsauflagen in Gänze eingehalten. Das Saarland hat seine Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft und auch auf der Ausgabenseite wirksam zur Verbesserung der Haushaltslage beigetragen. Dazu sagte Finanzminister Peter Strobel: „Wenn der Rechnungshof in seinem Jahresbericht feststellt, dass das Land sein Sanierungsprogramm bis 2017 erfolgreich umgesetzt hat, dann ist das für den finanzpolitischen Kurs des Landes ein Gütesiegel.“

Der Rechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass die Sanierungshilfen, die das Land ab 2020 erhält, die jährlichen Zinsbelastungen des Landes vollständig abdecken. Gleichzeitig wird das Land, wie vom Rechnungshof gefordert, seine sparsame Haushaltswirtschaft fortsetzen, um die Schuldenbremse dauerhaft einhalten und die Investitionsausgaben wie geplant verstärken zu können.

Ein wichtiges Instrument auf diesem Weg bleibt das Sondervermögen Zukunftsinitiative, mit dessen Hilfe einerseits das schwierige Haushaltsjahr 2019 bewältigt und andererseits zukünftige Finanzierungserfordernisse im investiven Bereich transparent gelöst werden sollen. Der größte Teil der im Sondervermögen ausgewiesenen Mittel ist entsprechend der Festlegungen im Haushaltsplan zweckgebunden und dient der Finanzierung angelaufener Projekte.

Vorschläge zur Verankerung und Ausgestaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Landesrecht werden derzeit im Finanzministerium erarbeitet und demnächst zur Diskussion gestellt.

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