Das Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls die daran anknüpfende Ausgestaltung eines entsprechenden Verordnungsentwurfs (z.B.räumliche und inhaltliche Gestaltung, Ausnahmetatbestände, Möglichkeit der Delegation auf andere Behörden…) werden nach Abschluss der Prüfung vorgestellt. „Um den Schutz aller Saarländerinnen und Saarländer auch weiter zu gewährleisten und das konstant hohe Niveau der Arbeit der Sicherheitsbehörden zu halten bzw. weiterzuentwickeln, braucht es ein koordiniertes Zusammenwirken aller am Prozess der Inneren Sicherheit beteiligten Behörden, Institutionen und Zivilgesellschaften“, so Bouillon. 

„Die Herausforderungen, die uns aufgrund der nach wie vor komplexen Kriminalitäts- und Gefährdungslage tagtäglich begegnen nehmen nicht ab. Kriminalität hat sich verändert. Sie ist internationaler, dynamischer und professioneller geworden. Hierauf reagieren wir, weil wir die Ängste unserer Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein