Symbolbild

Pauschale Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgerichtentschieden. Der behindertenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sebastian Thul sieht sich in seiner Forderung damit bestätigt: 

„Inklusion und Demokratie sind keinesfalls zwei Seiten einer Medaille und dürfen es auch in Zukunft nicht sein! Bereits im letzten Jahr haben wir uns dafür eingesetzt, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und in einem Plenarantrag gefordert, die Frage nach dem Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in Deutschland zu klären. 

Dass das Wahlrecht einigen Personen vorenthalten wird, ist schlichtweg Diskriminierung. In Deutschland betrifft das rund 85.000 Personen, die auf eine Betreuung im Alltag angewiesen sind und pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Diese von politischen Meinungsbildungsprozessen auszuschließen, sollte in unserer Gesellschaft  ein No-Go sein!“

 

Die Koalitionsfraktionen haben sich im Oktober 2018 darauf verständigt, dass das Innenministerium nach der Anpassung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, die die Kommunalwahlen am 26.05.2019 vorbereiten, einen Entwurf zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetz erarbeitet. „Dieser Gesetzentwurf muss jetzt zügig erarbeitet werden sowie der koalitionären Absprache und der Rechtsprechung Rechnung tragen“, sagt Thul.

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