Symbolbild

Die Gesundheitspolitikerin der FDP Saar, Dr. Jeannine Bonaventura, kritisiert scharf das Vorgehen der Bundesregierung und der Regierungskoalition beim § 219a Strafgesetzbuch:

„Die Große Koalition erklärt beim Paragraf 219a den Ärzten ihr Misstrauen, was dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht informieren dürfen. Es muss klargestellt werden, dass es im §219a nicht um Abtreibung selbst  geht. Vielmehr werden Mediziner kriminalisiert, die darüber informieren.

Die jetzige Regelung ist weder sach- noch zeitgemäß. Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen, die sich in einer Notlage befinden. Gerade diese Frauen brauchen sachliche Informationen, die der Paragraf 219a verhindert. Dieser Paragraf erfasst die bloße Information als Straftatbestand. Deshalb ist ein Schutz seriöser Ärzte vor Strafverfolgung dringend erforderlich.

Gesundheitsminister Spahns geplante Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen, die den Steuerzahler fünf Million Euro kosten soll, wird keinen Erkenntnisgewinn bringen. Sie wird lediglich der Munitionierung von Abtreibungsgegnern dienen. Denn die psychischenFolgen einer Abtreibung sind seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. 

Studien legen nämlich nahe, dass mitunter die Stigmatisierung zu psychischen Problemen bei den Betroffenen führen kann. Es wäre ein enttabuisierter und aufgeklärter Umgang mit dem sensiblen Thema angebracht. Die FDP fordert daher nach Sachlage einen Stopp der geplanten Studie und darüber hinaus eine Streichung des Paragrafen 219a. Das würde Frauen wirklich helfen.“

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