Was passiert mit den Daten der auskunftspflichtigen Betriebe?
Die Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Unstimmigkeiten werden bei Bedarf durch Rückfragen beim auskunftsgebenden Betrieb geklärt. Sind die Verwaltungsdaten und die Daten aus der Erhebung zusammengeführt und alle Unstimmigkeiten im Datensatz bereinigt, werden mit dem fehlerfreien Datenmaterial die Veröffentlichungstabellen erzeugt.

Um die Veröffentlichung von Einzelangaben zu vermeiden und somit das Statistikgeheimnis zu wahren, setzen das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder eine eigens entwickelte Software ein und stellen so die Geheimhaltung der einzelbetrieblichen Angaben sicher. Eine Weitergabe der Daten z. B. an die Finanzverwaltung oder an Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren, ist ausgeschlossen.

Die Erhebung und Aufbereitung der Daten ist so konzipiert, dass Datenschutz und Datensicherheit jederzeit gewährleistet sind und die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingehalten werden.

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse ist für den Januar 2021 geplant. Ab dem 2. Quartal 2021 werden die endgültigen Ergebnisse einzelner Erhebungsabschnitte der Landwirtschaftszählung 2020 schrittweise veröffentlicht. Neben klassischen Veröffentlichungstabellen werden die Daten mit Karten und Diagrammen anschaulich dargestellt. Während Ergebnisse der Bundes- und Landesebene auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes abrufbar sein werden, sind die regional tiefer gegliederten Ergebnisse auf den Webseiten der Statistischen Landesämter zu finden.

Die Ergebnisse werden auch über das Internetangebot www.landwirtschaftszaehlung2020.de veröffentlicht. Auf dieser Webseite finden Sie zudem aktuell weiterführende Aspekte zur Landwirtschaftszählung 2020, die Ihnen zur Information im Vorfeld der Erhebung dienen.

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