Die Landesmedienanstalt Saarland, die stichprobenartig und anlassbezogen kontrolliert, ob saarländische Anbieter ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen, stellt häufig Verletzungen dieser Pflicht fest. Oft fehlen diese Angaben ohne besondere Absicht, wie sich leicht erkennen lässt, wenn dieselben Akteure ihrer Kennzeichnungspflicht z. B. bei eigenen Websites durchaus nachkommen. In diesen Fällen wäre schon eine Verlinkung ausreichend.

Ein fehlendes oder nicht vorschriftsmäßiges Impressum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der vom Gesetzgeber festgelegte Rahmen zur Festlegung von Bußgeldern sieht eine maximale Geldbuße von 50.000 € vor. Die LMS kann bei einfach gelagerten Fällen ein Verwarngeld bis höchstens 55 € aussprechen.

Um Privatnutzer wie professionelle Anbieter dabei zu unterstützen, ihre Angebote korrekt zu kennzeichnen, hat die LMS einen „Leitfaden zur Impressumspflicht in sozialen Medien und auf Webseiten“ veröffentlicht. Der Leitfaden zur Impressumspflicht ist abzurufen unter www.lmsaar.de/regulierung/aufsicht/impressumgskontrolle/.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein