Persönliche Erklärung des Abgeordneten Eugen Roth, 13.06.2018:

Im Zuge der LSVS-Affäre hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ihr Ermittlungsverfahren gegen mich abgeschlossen. Nach dem meinem Verteidiger bekannt gegebenen Stand hat sich aus den ursprünglichen Vorwürfen nur ein Punkt herauskristallisiert, in dem die Aufhebung meiner Immunität beantragt wurde.

Im Ergebnis wirft mir die Staatsanwaltschaft vor, zusammen mit den anderen Präsidiumsmitgliedern des LSVS dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Klaus Bouillon, anlässlich seiner Geburtstagsfeier am 20.11.2017 in der Mensa des LSVS ein unerlaubtes Angebot gemacht zu haben, das im strafrechtlichen Sinn eine Vorteilsgewährung darstellt. Von den anderen Vorwürfen in diesem Verfahren bin ich entlastet worden.

Wie ich bereits im Februar 2018 erklärt habe, habe ich meinen Beitrag zur weiteren Aufklärung geleistet. Mit der Bereitschaft, den von der Staatsanwaltschaft vorgesehenen Strafbefehl zu akzeptieren, übernehme ich die Verantwortung dafür, nicht ausreichend Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten beim LSVS erkannt oder unbegründeten Vorschlägen nicht widersprochen zu haben. Das bedauere ich. Nunmehr ist abzuwarten, wie das zuständige Gericht über den Antrag entscheiden wird.

Eugen Roth

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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