„Krankenkassen, die sauber arbeiten und ihre Diagnosen ehrlich korrigieren und deshalb nur die Zuweisungen bekommen, die ihnen auch tatsächlich zustehen, geraten so ins Hintertreffen”, erklärt der IKK-Vorstand. Das gilt auch für Kliniken, die diese nicht zulässigen Verträge nicht abschließen.

Die Prüfung von Klinikrechnungen hat grundsätzlich den Auftrag, eine Krankenhausbehandlung auf die Attribute Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Gleichbehandlung für alle Versicherten zu überwachen. Sie dient dem Zweck, nicht notwendige und unwirtschaftliche Behandlungen aufzudecken und so eine hochwertige und für alle Versicherten gleiche Behandlungsqualität zu gewährleisten.

Außerdem kommt es in der Praxis regelmäßig zu überhöhten Abrechnungen, wodurch Versichertengelder in Millionenhöhe verloren gehen. Dem kann nur mit Einzelfallprüfungen entgegengewirkt werden. Unterlässt eine Krankenkasse die Pflicht zur Prüfung des Einzelfalles durch den MDK, werden einerseits Rechnungen nicht notwendiger oder unwirtschaftlicher Behandlungen gezahlt, zum anderen werden Mängel in der Versorgung der Patienten nicht aufgedeckt und die betreffenden Häuser müssen keine Konsequenz für ihren Umgang mit den Patienten fürchten.

„Die Politik muss jetzt handeln, damit die Versorgungsqualität unserer Patienten nicht leidet. Dieses intransparente Handeln darf nicht belohnt werden”, fordert Prof. Dr. Jörg Loth.

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