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Das unabhängige Beratergremium empfiehlt der Bundesregierung die Einführung einer regionalen Komponente und weist zudem darauf hin, dass Kassen mit engagierter Präventionsarbeit im Morbi-RSA nicht bestraft werden dürfen. Die IKK Südwest fühlt sich in ihrer Kritik am bestehenden Modell bestätigt.

Die IKK Südwest sieht sich in ihrer Kritik am Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) durch das Sondergutachten der Monopolkommission bestätigt. Das am 7. März 2017 unter dem Titel „Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deutschen Krankenversicherungssystem“ veröffentlichte Schriftstück spricht zentrale Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung hinsichtlich einer Umgestaltung des Morbi-RSA aus.

Dabei wird unter anderem die Einführung einer regionalen Komponente im Morbi-RSA empfohlen – eine Forderung, für die sich die IKK Südwest bereits seit Monaten stark macht. So hatte der regionale Krankenversicherer schon im September des vergangenen Jahres Eigeninitiative gezeigt und in einem Schreiben an die Monopolkommission auf die Notwendigkeit einer Regionalkomponente hingewiesen. „Mit der Einführung einer Regionalkomponente können systematische Fehlstellungen im Morbi-RSA beseitigt werden“, sagt Roland Engehausen, Vorstand der IKK Südwest. Um eine bedarfsgerechte regionale Gesundheitsversorgung dauerhaft sicherstellen zu können, sei dies unumgänglich: „Das ist für die Ballungsräume im Südwesten besonders relevant“, bekräftigt Engehausen.

Ebenso weist die Monopolkommission darauf hin, dass im Morbi-RSA Präventionsanstrengungen der Krankenkassen nicht benachteiligt werden dürfen. Zu dem gleichen Ergebnis kam vergangenes Jahr bereits eine wissenschaftliche Expertise. „Auch bei dieser RSA-Problematik gibt uns das Sondergutachten der Monopolkommission Recht und belegt unsere Kritik am Status Quo. Kassen wie die IKK Südwest, die in Prävention investieren, werden derzeit vom System finanziell bestraft – das muss zum Schutz der Versicherten aufhören“, sagt IKK-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth.

Das komplette Gutachten kann hier nachgelesen werden: http://www.monopolkommission.de/index.php/de/gutachten/sondergutachten

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