Die Saarschleife - Bild: Wolfgang Staudt ( CC BY 2.0 - Keine Änderungen - https://www.flickr.com/people/wolfgangstaudt )

„Das ist ein sehr gutes Ergebnis und positives Signal für den Hochschul- und Forschungsstandort Deutschland – eine wegweisende Weichenstellung für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, die man durchaus als gemeinsamen Kraftakt von Bund und Ländern bezeichnen kann“, so Ministerpräsident Tobias Hans.

„Die Verhandlungen waren schwierig, doch am Ende hat es sich gelohnt, dass die Länder politisch an einem Strang gezogen und geschlossen Druck aufgebaut haben. Dadurch haben sich alle Seiten bewegt und am Ende eine sehr gute Lösung für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefunden. Denn Bildung und Wissenschaft sind der Schlüssel für eine starke zukunftsfähige Wirtschaft, für die Innovationskraft Deutschlands und gleichzeitig  für Chancengerechtigkeit in unserem Land,“ erklärt Ministerpräsident Tobias Hans, der sich als für die Hochschulen und Wissenschaft zuständiger Ressortchef bis in die Nacht in die Vorverhandlungen und am Freitag (03.05.2019) in der Sitzung der GWK für diese Planungssicherheit und zukunftsfeste Entwicklung ermöglichende Lösung eingesetzt hatte. 

Die vier Pakte, die ab 2021 gelten sollen, werden nun den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung am 6. Juni vorgelegt. Die Hochschulen werden künftig mit dem auf unbestimmte Zeit laufenden “Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (Nachfolgeprogramm zum Hochschulpakt 2020) erstmals langfristige Planungssicherheit haben und somit auch mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in der akademischen Lehre abschließen können. 

„Dass gleichzeitig im Jahr 2021 und wiederum in 2024 die Mittel angehoben werden, ist ein Signal für die Bedeutung der Ausbildung unserer Studierenden. Das ist auch für unsere Hochschulen im Saarland sehr wichtig“, so der Ministerpräsident. Zudem ist es gelungen, für das Saarland eine Sonderregelung auszuhandeln, die für 2021 und für 2022 eine Sonderzahlung von insgesamt 2 Millionen Euro vorsieht sowie eine später einsteigende  Mitfinanzierung der Pauschale an die Stadtstaaten. Gleichzeitig soll verstärkt die Qualität von Studium und Lehre in der Breite der deutschen Hochschullandschaft eine Rolle spielen.

Durch die Nachfolgevereinbarung zum Qualitätspakt Lehre wird der Qualitätsaspekt zusätzlich unterstützt – auch wenn das Programm künftig ein etwas geringeres Volumen haben wird. Dass es gelungen ist, für den neuen “Pakt für Forschung und Innovation IV” eine längere Laufzeit, nämlich bis 2030, sowie einen jährlichen Aufwuchs von 3 % vorzusehen, ist ein hervorragendes Signal für die aus diesem Pakt finanzierten Wissenschaftsorganisationen und –Institute von Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer Gesellschaft, Leibniz Gemeinschaft, Helmholz Gemeinschaft und Deutsche Forschungsgemeinschaft. „Dieses Ergebnis ist für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Saarland ebenso wie für die Drittmitteleinwerbung der Universität und insbesondere für den weiteren Aufbau des CISPA von großer Bedeutung“, erläutert der Ministerpräsident.

Bund und Länder haben sich zudem darauf verständigt die Regelungen zu den DFG Programmpauschalen in der derzeitigen bewerten Form fortzuführen. Im Rahmen der Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verhandeln und beschließen Bund und Länder gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung. Mitglieder der GWK sind die Wissenschaftsministerinnen und – minister sowie die Finanzministerinnen und –minister von Bund und Ländern.

Link zu den einzelnen Abkommen unter: www.gwk-bonn.de

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