Symbolbild

Die Holzkohle für den saarländischen Schwenker stammt nicht immer aus heimischen Hölzern. Für den sommerlichen Grillspaß müssen allzu oft Bäume in tropischen Regenwäldern dran glauben. Im Mai 2019 entdeckte Stiftung Warentest in jeder dritten Verkaufspackung Tropenholz. Diese Praxis soll bald der Vergangenheit angehören.

Im Herbst letzten Jahres setzte sich das Saarland im Bundesrat dafür ein, dass dem Vertrieb dieser Holzkohleprodukte auf dem europäischen Markt ein Riegel vorgeschoben wird – mit Erfolg: Der Bundesrat fasste eine entsprechende Entschließung „Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen“.

In der Folge wurde die Bundesregierung auf EU-Ebene aktiv. Resultat: Die EU-Mitgliedstaaten haben die neue Kommission inzwischen aufgefordert, noch in diesem Jahr die Holzkohle in den Anhang der EU-Holzhandelsverordnung aufzunehmen. Das teilte die Bundesregierung jetzt mit. Damit wäre dann die Grundlage für eine Handels-Kontrolle geschaffen.

Die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) enthält zwar Regelungen, die das Inverkehrbringen illegal erzeugten Holzes auf den EU-Binnenmarkt unterbinden sollen, sie weist jedoch Lücken auf, die mit Blick auf Holzkohle-Produkte nachweislich genutzt werden.

Umweltminister Reinhold Jost zeigte sich zufrieden über die Nachricht des Bundes: „Für unsere Initiative haben wir Mitstreiter gewonnen. Es wird höchste Zeit, die Gesetzeslücke zu schließen, damit auch in diesem Bereich dem Raubbau im Regenwald ein Riegel vorgeschoben wird.“

 

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