Symbolbild
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Kein Kind soll in Zukunft bei einer Klassenfahrt zuhause bleiben müssen, weil das Geld fehlt. Mit diesem Grundsatz modernisiert das Saarland seinen Schulfahrtenerlass – eine Regelung, die zuletzt aus dem Jahr 2016 stammte und den heutigen Preisen und Anforderungen längst hinterherhinkte. Der Ministerrat hat dem Entwurf zugestimmt und die externe Anhörung auf den Weg gebracht.

„Schulfahrten schaffen Erlebnisse, die verbinden, stärken Gemeinschaft und eröffnen neue Perspektiven“, sagt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot. Für sie sei entscheidend, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werde. Zugleich betont sie, dass Lehrkräfte, die auf solchen Fahrten Verantwortung übernehmen, nicht länger auf eigenen Kosten sitzenbleiben dürften.

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Genau hier setzt die Reform an mehreren Stellen an. Die Höchstgrenze für mehrtägige Fahrten steigt von bislang 120 auf 155 Euro pro Klassenstufe und Ausbildungsjahr – ein Ausgleich für die Preisentwicklung der vergangenen Jahre. Wichtig dabei: Diese Summe ist eine Obergrenze, kein Richtwert. Schulen bleiben verpflichtet, Fahrten kostenbewusst zu planen und Familien finanziell so wenig wie möglich zu belasten.

Deutlich spürbarer fällt die Neuregelung für die Begleitpersonen aus. Bisher ging man davon aus, dass Lehrkräften Freiplätze für Fahrt und Übernachtung zur Verfügung stehen – eine Annahme, die in der Praxis längst überholt ist. Künftig werden die tatsächlichen Kosten realistischer berücksichtigt. So klettert die Pauschvergütung für eine eintägige Fahrt von 12 auf 39 Euro, bei einer fünftägigen Tour im Saarland oder in angrenzenden Regionen sogar von 95 auf 297 Euro.

Einen festen Platz im Fahrtenkonzept bekommen künftig auch Gedenkstättenbesuche. Bis zum Ende der Sekundarstufe I sollen alle Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, sich an einem außerschulischen Lernort mit der Geschichte des Nationalsozialismus, der Demokratie, dem Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen. Für solche Besuche steht ein zusätzlicher Kalendertag bereit, der nicht auf das reguläre Zeitkontingent angerechnet wird. Das Bildungsministerium beteiligt sich zudem an den Fahrtkosten.

Mehr Gewicht erhalten außerdem internationale Begegnungen, die als eigene Veranstaltungsart verankert werden. Neben klassischen Austauschen zählen dazu auch digitale Formate sowie Angebote mit berufspraktischen Elementen. Sie unterliegen weder den zeitlichen noch den finanziellen Beschränkungen regulärer Schulfahrten – ein Spielraum, der Schulen die Einbindung internationaler Erfahrungen in den Alltag erleichtern soll.

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Parallel dazu sinkt der bürokratische Aufwand. Mehrtägige internationale Begegnungen müssen künftig nicht mehr von der Schulaufsicht genehmigt werden, sondern nur noch von der Schulleitung. Elterliche Einverständniserklärungen lassen sich digital einholen, und neue Dokumentations- oder Berichtspflichten sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

Bis zum 10. November 2026 läuft nun die externe Anhörung. Anschließend werden die Rückmeldungen ausgewertet, bevor der überarbeitete Erlass dem Ministerrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In Kraft treten soll die neue Regelung zum 1. Februar 2027.

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