Gleichermaßen entscheidend für den wirksamen Schutz der Allgemeinheit ist die Sicherung und Optimierung einer qualitativ hochwertigen bzw. wissenschaftlich begründbaren Therapie und Prognose. Die Patienten können nicht immer geheilt, jedoch so behandelt werden, dass sie nicht wieder straffällig werden. Damit leistet die SKFP einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung.

■       Derzeit sind in der SKFP 186 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Dabei nimmt der Pflegebereich mit 105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den größten Raum ein. Darüber hinaus sind Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ergo- und Sporttherapeuten sowie Mitarbeiter im Begleit- und Sicherungsdienst für die Behandlung und Betreuung der Patienten tätig. Beschäftigte im Verwaltungs- und Hauswirtschaftsbereich sowie im technischen Dienst ergänzen das Personalportfolio der SKFP.

■       Gegenwärtig werden in der SKFP stationär 122 Patienten behandelt und betreut. Bundesweit gibt es über 80 Einrichtungen des Maßregelvollzuges mit rd. 12.800 Patienten.

■       Die Patienten der SKFP kommen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten. Die meisten Patienten sind zwischen 26 und 50 Jahre alt.

■       Etwa 20 % der Patienten sind nicht in Deutschland geboren.

■       Die häufigste Anlasstat für die Unterbringung in der SKFP ist Körperverletzung, gefolgt von Raub und Erpressung. Daneben kommen u. a. auch Delikte wie Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Tötungs- oder Sexualdelikte, Brandstiftung und Vermögensdelikte vor.

■       Die Krankheitsbilder der Patienten reichen von Psychosen über Störungen der sexuellen Orientierung, Persönlichkeitsstörungen, Intelligenzminderungen, hirnorganischen Auffälligkeiten bis hin zu Suchterkrankungen.

■       Im Unterschied zu Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten ist die Entlassung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug abhängig vom Therapiefortschritt, an dem er selbst mitwirkt. Über die Entlassung entscheidet das Gericht nach regelmäßigen Anhörungen des Patienten.

■       Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft bedarf einer unterschiedlich langen Therapiezeit, im Durchschnitt 5 – 6 Jahre. Die meisten Patienten absolvieren eine erfolgreiche Therapie, so dass Entlassungsperspektiven entwickelt werden können.

■       Vor ihrer Entlassung durchlaufen die Patienten verschiedene Lockerungsstufen wie u. a. Ausführung, Frei- und Ausgang sowie Probewohnen. Das Probewohnen findet außerhalb der SKFP statt und dient der Stabilisierung des Therapieerfolgs bzw. um das „normale Leben“ zu trainieren. Während dieser Zeit und nach bedingter Entlassung werden die Patienten durch die Forensisch-Psychiatrische Ambulanz der SKFP betreut; aktuell sind es ca. 115 Patienten.

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