HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Auch im Jahr 2017 werden im Saarland – wie im gesamten Bundesgebiet – Befragungen im Rahmen des Mikrozensus durchgeführt. Dazu werden saarlandweit seit dem 9. Januar etwa 5 000 Haushalte im Laufe des Jahres zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Das Statistische Amt bittet alle ausgewählten Haushalte, die eingesetzten Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.

Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, die seit 1957 jedes Jahr bundesweit bei einem Prozent der Haushalte durchgeführt wird. Die Stichprobenauswahl ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden mit Hilfe eines statistisch-mathematischen Zufallsverfahrens Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig und werden bis zu vier Jahre hintereinander befragt. Es werden vorwiegend Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Haushalts- und Familienstruktur sowie über den Arbeitsmarkt ermittelt. Für viele Fragen aus den Bereichen der Familien-, Renten- und Bildungspolitik, Wissenschaft und Wirtschaft ist der Mikrozensus eine wichtige Informationsquelle. So können mithilfe des Mikrozensus unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

* Wie haben sich die Lebensformen verändert?

* Wie ist die Erwerbssituation der Bevölkerung?

* Wie viele Familien gibt es?

* Wie ist die Lebenssituation der älteren Menschen?

* Wie hat sich die Bildungssituation der Migrantinnen und Migranten in den vergangenen Jahren entwickelt?

* Wie stark hängen Ausbildung und Arbeitsmarktsituation zusammen?

Der Mikrozensus ist eine unterjährige Erhebung. Das bedeutet, dass die Befragung der 5 000 Haushalte im Saarland gleichmäßig über das Jahr verteilt stattfindet. Die eingesetzten Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihren Besuch im Vorfeld der Befragung schriftlich an und können sich ausweisen. Die einfachste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview. Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Fragen postalisch oder in einem telefonischen Interview zu beantworten. Alle Angaben werden streng geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Den Anforderungen des Datenschutzes wird in vollem Umfang Rechnung getragen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht, auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird gesondert hingewiesen.

Ausführliche Informationen zur Durchführung der Befragungen, zu Datenschutz und Auskunftspflicht sowie Ergebnisse des Mikrozensus für das Saarland können auf der Webseite des Statistischen Amtes abgerufen werden.

 

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