Verbesserungspotenzial sah Professor Kaup des Weiteren im Management. Das bedeutet, dass der Zoo künftig noch ein größeres Augenmerk auf die Gesundheits- und Geburtenkontrolle bei den Mantelpavianen legen und den Bestand der Mantelpaviangruppe reduzieren muss. Soll heißen, es dürfen keine weiteren Mantelpaviane geboren werden, und es sollen möglichst Tiere an andere zoologische Einrichtungen abgegeben werden.

Der Zoo Neunkirchen hatte seinerseits bereits im November 2017 im Rahmen einer Kontrolle durch die zuständige Behörde, das Landesamt für Verbraucherschutz, eine Reduktion des Tierbestandes für erforderlich angesehen und auch aktiv nach Abgabemöglichkeiten an andere zoologische Einrichtungen Ausschau gehalten.

 

Minister Jost zeigte sich erleichtert darüber, dass das Gutachten die Vorwürfe hinsichtlich einer tierschutzwidrigen Tierhaltung ausräumen konnte. „Der Gutachter hat dennoch Schwachstellen aufgezeigt. Der Spielball liegt jetzt beim Zoo. Nach dem Gutachten ist vor der Umsetzung. Wir erwarten, dass der Zoo die im Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen zügig angeht“, so Jost. Die Oberste Tierschutzbehörde werde gemeinsam mit dem für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz den Prozess begleiten. Eine Unterstützung des Zoos schließt der Minister dort, wo es sinnvoll und aus Behördensicht möglich erscheint, nicht aus.

 

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