Symbolbild

Die Grundsteuerreform wurde heute bei einem Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister Scholz in Berlin beraten.

Dazu erklärte Finanzminister Peter Strobel: „Wir haben heute die Grundlagen einer Einigung zusammengestellt. Der Kompromiss ist jetzt in greifbarer Nähe. Wertabhängiges Modell und Wertunabhängiges Modell spielen keine Rolle mehr. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und des Bundes haben die Erarbeitung eines Kompromissmodells verabredet. Dieses Kompromissmodell soll sowohl die Gebäudewerte als auch die Bodenwerte möglichst pauschaliert berücksichtigen.“

Mit Blick auf die Rolle des Saarlandes bei den Gesprächen erläuterte er: „Mit diesen Pauschalierungen haben wir einen saarländischen Vorschlag in die Überlegungen einbezogen. Diese Kompromisslinie habe ich in den Beratungen mit den Länderfinanzministerinnen und -ministern und dem Bundesfinanzminister von Anfang an vertreten, um die unterschiedlichen Ansätze der Beteiligten zu einem sinnvollen Kompromiss zusammenzubinden. 

Diese Linie hat sich als erfolgreich erwiesen. Das Gesprächsergebnis ist gut, weil damit das Gesamtaufkommen von derzeit 14 Milliarden Euro den Kommunen erhalten bleibt und den Kommunen Planungssicherheit gegeben wird.“ Im Detail einigten sich die Länderfinanzministerinnen und -finanzminister der Länder und der Bundesfinanzminister auf acht Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts als Gesprächsergebnis des heutigen Tages. Es beinhaltet deutliche Vereinfachungen und Pauschalierungen gegenüber den bisherigen Vorschlägen.

So soll zum Beispiel bei Wohngrundstücken zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage an die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten (sog. Listenmieten und Mietenstufen entsprechend den Wohngeldtabellen) statt an tatsächlich gezahlte Mieten angeknüpft werden. Damit wird sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung eine Erleichterung erzielt. Zudem soll für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“ genügen.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein