Außerdem hat Roland Theis angeregt, die Klärung von Fragen in Zusammenhang mit der Besteuerung von Lohnersatzleistungen anzugehen. Dabei übernimmt das Saarland die Aufgabe des Berichterstatters. Hintergrund ist, dass eine Veränderung des Deutsch-Französischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA Frankreich) neue Fragen aufwirft. Diese müssen noch zwischen Deutschland und Frankreich geklärt werden. Rund 50.000 Grenzgänger überqueren täglich die Grenze um von Lothringen oder dem Elsass zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland zu gelangen. Bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen – wie z.B. Insolvenzgeld, Kranken-, Mutterschafts- und Verletztengeld, Arbeitslosengeld – gilt es möglichst eine Doppelbelastung zu vermeiden.

„Es muss Klarheit über die in Frankreich lebenden Grenzgänger geschaffen werden. Mit dem neuen Ausschuss haben wir die Möglichkeit, die nationalen Ansprechpartner in den Hauptstädten in die Klärung der noch offenen Fragen einzubinden“, sagte Roland Theis abschließend. Im Büro des Saarlandes in Paris wird sich am 11. Februar die Veranstaltung „Grenzüberschreitende Mobilität“, u. a. in Zusammenarbeit mit der Région Grand Est, mit Lösungsansätzen dazu beschäftigen.

Hintergrund: Auf dem Hambacher Schloss konstituierte sich am 22. Januar 2020 der deutsch-französische Ausschuss unter Leitung der beiden Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt und der französischen Staatssekretärin Amélie de Montchalin. Auf saarländischer Seite nahmen Roland Theis, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten des Saarlandes, sowie Stephan Toscani, Präsident des saarländischen Landtages, teil.

Kap. 4, Art. 14 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration: „Beide Staaten richten einen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein, der Interessenträger wie nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Parlamente und grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte und, falls erforderlich, die betroffenen Euroregionen umfasst. Dieser Ausschuss koordiniert alle die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik betreffenden Aspekte der grenzüberschreitenden Raumbeobachtung, entwirft eine gemeinsame Strategie zur Ermittlung von Schwerpunktvorhaben, stellt fortlaufend die in Grenzregionen bestehenden Schwierigkeiten fest und erarbeitet Vorschläge für den Umgang mit ihnen; darüber hinaus analysiert er die Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Grenzregionen.“

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